Zukünftige Mieterhöhungen für über 1,2 Millionen Berliner Mieterhaushalte begrenzt

Veröffentlicht am 11.05.2013 in Landes-SPD

Die von der Berliner SPD seit langem geforderte Mietpreisbremse von maximal 15 % in drei Jahren wird nun in Kraft treten. Der Senat hat dazu heute die von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegte Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen verabschiedet. Die Verordnung wird unmittelbar nach Pfingsten in Kraft treten.

Senator Müller: „Ich freue mich, dass wir für 1,2 Millionen Berliner Mieterhaushalte in Zukunft die Mieterhöhungen stärker begrenzen können als bisher. Das wird für Berlin insgesamt den Mietenanstieg dämpfen. Wir haben damit umgesetzt, was rechtlich durch die Mietrechtsnovelle möglich wurde. Wichtig ist jetzt, dass weitere dringend benötigte Schritte folgen: Gerade in Berlin sind es die Angebotsmieten, die den Mietpreisanstieg vorantreiben. Wir werden weiter darum kämpfen, dass auch eine Neuvermietungsdeckelung kommt.“ Auf Initiative der SPD Berlin wurde die Begrenzung bei Neuvermietungen als Forderung in das SPD-Regierungsprogramm aufgenommen.

Berlin nutzt als erstes Bundesland für die gesamte Stadtfläche die aufgrund des Mietrechtsänderungsgesetzes seit dem 1. Mai 2013 bestehende Möglichkeit zur Dämpfung der Mietentwicklung im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand. Die abgesenkte Kappungsgrenze von maximal 15 % in drei Jahren ergänzt die bereits bestehende Kappung, dass allgemeine Mieterhöhungen höchstens zur ortsüblichen Vergleichsmiete führen dürfen, so wie sie im Berliner Mietspiegel abgebildet wird. Durch die Einschränkung zukünftiger Mieterhöhungsmöglichkeiten profitieren über 1,2 Millionen Mieterhaushalte in ganz Berlin von der neuen Regelung. Konnten bisher in Berlin die Mieten um bis zu 20 % in drei Jahren steigen, sind mit dem Inkrafttreten der Verordnung nur noch 15 % innerhalb von drei Jahren zulässig.

 

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