Senat verbessert Kündigungsschutz für Mieter bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Veröffentlicht am 19.08.2013 in Berlin

Der Senat hat den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen auf zehn Jahre in ganz Berlin ausgedehnt. Die von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegte neue Kündigungsschutzklausel-Verordnung wurde jetzt erlassen. Damit wird der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung im Rahmen von Wohnungsumwandlungen deutlich verbessert.

Senator Müller: „Der Senat trägt mit der neuen Rechtsverordnung den sich weiter verändernden Wohnungsmarktverhältnissen in Berlin Rechnung. Mit der neuen Kündigungsschutzklausel-Verordnung schaffen wir einen weiteren Baustein zur Sicherung der Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung.“

Die am 1. Oktober 2013 in Kraft tretende neue Verordnung hat eine Laufzeit von zehn Jahren.

 

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