Etwas mehr als 1150 Genossinnen und Genossen der Berliner SPD haben auf den Listen der Spandauer Abteilung ‚Stadtrand‘ unterschrieben. Damit haben sie für ein Mitgliederbegehren zur Einleitung einer Mitgliederbefragung um den Landesvorsitz gestimmt.
Die Unterschriftenlisten sind in den 12 Kreisbüros und im Kurt-Schumacher-Haus in der Müllerstraße im Wedding zu finden. Auch auf Versammlungen, Kreisdelegiertenversammlungen und den vier Regionalkonferenzen sammelten die Initiatoren des Begehrens.
Die Unterschriftenliste für das Mitgliederbegehren „Landesvorsitz“ können hier als PDF-Dokument abgerufen werden.
Ziel des Begehrens ist es, die Basis an der Entscheidung über den Landesvorsitz per Mitgliederbefragung teilhaben zu lassen. In der Landesvorstandssitzung vom 23. April war eine solche Befragung mit 15 zu neun Stimmen abgelehnt worden. Bei der letzten Landesvorstandssitzung am 21. Mai kam die Befragung nochmals zur Sprache und erneut entschied sich eine Mehrheit von 15 Mitgliedern des Landesvorstands gegen die Einleitung einer Befragung und für das Stattfinden des Landesparteitages am 9. Juni 2012. Elf Mitglieder des Landesvorstands votierten für eine Befragung.
Das Mitgliederbegehren ist dann erfolgreich, wenn 10 Prozent der Berliner SPD-Mitglieder, also rund 1670 Genossinnen und Genossen mit ihrer Unterschrift für das Begehren stimmen. Dann hat der Landesvorstand einen Monat Zeit über das rechtmäßige Zustandekommen des Begehrens zu befinden und zu entscheiden, ob er entweder dem Begehren stattgibt und eine Befragung einleitet oder ob er dem Mitgliederbegehren nicht stattgibt. Würde er mit Nein abstimmen, träte automatisch ein Mitgliederentscheid in Kraft, für welchen ein Fünftel der Mitglieder stimmen müssten. Auch dieser Entscheid hätte eine Befragung zum Ziel.
Drei Kreise haben sich mittlerweile formgerecht für einen Entscheid ausgesprochen: Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Treptow-Köpenick. Steglitz-Zehlendorf und Lichtenberg sind grundsätzlich für einen Entscheid, haben ihn aber bisher nicht statutengerecht beantragt. Die Verfahrensrichtlinien besagen, dass ein Mitgliederentscheid zu einem Thema dann in Kraft tritt, wenn ihn fünf Kreise formgerecht beantragen.
Der Landesparteitag wird planmäßig am 9. Juni stattfinden. Dort wird, unabhängig vom laufenden Begehren oder einem möglichen Entscheid, einer der beiden Kandidaten – Michael Müller oder Jan Stöß – gewählt werden.