Senator Müller: „Wir haben unsere Wohnungspolitik seit Beginn der Legislaturperiode komplett neu ausgerichtet – sowohl mit zahlreichen Maßnahmen im Bestand als auch mit einer Wohnungsbauoffensive. Mit der neuen Wohnungsförderung haben wir nun einen weiteren zentralen Baustein umgesetzt, der die Schaffung von günstigem Wohnraum vor allem durch unsere städtischen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch durch Private unterstützen wird.“
Der Senat hat die Einführung einer Neubauförderung beschlossen. Das Land Berlin wird in Zukunft für die Realisierung des in der Stadt dringend erforderlichen Wohnungsneubaus rund 1.000 Neubauwohnungen jährlich fördern. Die Förderung erfolgt aus Mitteln eines hierfür eingerichteten Wohnungsbaufonds. Dieser hat ein Volumen von jährlich 64 Mio. € und ist für die nächsten fünf Jahre mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 320 Mio. € ausgelegt. Erwartet wird, dass sich insbesondere Berlins städtische Wohnungsbaugesellschaften an dem Programm aktiv als Bauherren beteilige.
Mit der jetzt initiierten Neubauförderung sollen Anfangsmieten von 6,00 bis 7,50 € pro Quadratmeter gewährleistet werden. Die durchschnittliche Miete liegt bei 6,50 € pro Quadratmeter. In solche geförderten Wohnungen können Mieterinnen und Mieter mit einem in Berlin gültigen Wohnberechtigungsschein ziehen.