Judenpogrom 1938 – eine Etappe auf dem Weg zum Völkermord

Veröffentlicht am 10.11.2018 in Geschichte

In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 brannten in Deutschland fast alle Synagogen, 7.500 Geschäfte jüdischer Mitbürger wurden demoliert und teilweise geplündert. 30.000 meist wohlhabende Juden wurden aus ihren Wohnungen geprügelt und in Konzentrationslager verschleppt.

 

Ausgelöst durch das Attentat eines 17-Jährigen in der deutschen Botschaft in Paris an einem Botschaftsmitarbeiter, fand das Nazi-Regime einen Vorwand, mit Mord, Totschlag, Brandstiftung und Plünderung gegen „Nicht-Arier“ vorzugehen, ein Begriff einer pseudowissenschaftlichen Rassentheorie, mit dem schon im 19. Jahrhundert der Antisemitismus untermauert wurde, den die Nationalsozialisten übernommen und fortgesetzt haben. Sie erweiterten ihre politische Programmatik noch um das Dogma von der Verschwörung des internationalen Judentums zur Vernichtung der „arischen“ Rasse.

 

Nach dem 30. Januar 1933 bis zum Beginn der „Endlösung“ 1941, die das Ziel hatte, alle europäischen Juden zu ermorden, vollzog sich die „Lösung der Judenfrage“ in Etappen bis zur Kapitulation der Wehrmacht 1945. Schon frühzeitig setzten unter der Parole „Juden raus aus der Wirtschaft“ Maßnahmen zur Enteignung der Juden ein und der Pogrom von 1938 gab das Signal zur Vollendung einer ungehemmten Enteignungspolitik. Die Aktivitäten gegen den jüdischen Erzfeind waren in Form von Gesetzen und Verordnungen nicht mehr zu regulieren und die Auswanderung wurde zum obersten Ziel nationalsozialistischer Judenpolitik erklärt.

 

Bis heute bleibt weitgehend unverständlich, wie es gelingen konnte, die primitiven antisemitischen Triebe innerhalb der NSDAP derart anzufachen, dass in der Nacht vom 9. zum 10. November jüdische Geschäfte zertrümmert und Synagogen in Brand gesteckt wurden. Allerdings war der Boden dazu durch Pressekampagnen und in Kameradschaftsabenden von SA und SS systematisch vorbereitet worden mit den Hinweisen, dass derartige Demonstrationen nicht zu organisieren seien, wenn sie aber spontan entstünden, sei ihnen auch nicht entgegenzutreten. Toleriert von Polizei und Feuerwehr, die nur das Eigentum der „arischen“ Nachbarn schützten und die Synagogen „kontrolliert“ abbrennen ließen. Listen der zu verhaftenden Juden waren vorbereitet. Die Schüsse in der deutschen Botschaft in Paris waren von den Nationalsozialisten geistesgegenwärtig ausgenutzt worden, um nach 1933 zu einem weiteren Schlag gegen die Juden auszuholen.

 

Damit heute antisemitische Vorfälle nicht allzu oft ignoriert werden, hat die Bundesregierung im Kampf gegen Judenfeindlichkeit eine Definition verabschiedet, die insbesondere auch als Richtschnur für die Arbeit in der Schul- und Erwachsenenbildung und auch in der Ausbildung von Justiz und Polizei gelten soll. Sie lautet:

 

Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“

 

Diese Definition erleichtert es uns, Strafanzeige wegen Volksverhetzung gemäß § 130 des Strafgesetzbuches bei antisemitischen Vorfällen gegen Juden oder jüdische Einrichtungen zu stellen.

 

Eva Liebchen

 

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