Der Weg zum Mitgliedervotum

Veröffentlicht am 19.11.2013 in Bundes-SPD

Erstmals in der langen Geschichte der SPD werden alle Mitglieder darüber entscheiden, ob die SPD in eine Koalition geht. Hier werden die wichtigsten Fragen zum Mitgliedervotum beantwortet:

Noch vor der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU hatte der SPD-Parteivorstand entschieden, dass zum ersten Mal auf Bundesebene in der eigenen Parteigeschichte und die SPD als erste deutsche Partei überhaupt einen ausgehandelten Koalitionsvertrag allen Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen wird. Die Mitglieder sollen darüber entscheiden, ob die SPD in einer Koalition mit der Union genug politischen Fortschritt für die Millionen von Menschen erreichen kann. Denn viele Menschen in Deutschland setzen nicht zuletzt auf die Sozialdemokratie, damit es zu einer Verbesserung ihrer Lebensumstände kommt. Das ist das Ziel der SPD in den derzeit laufenden Gesprächen mit der Union. Das Mitgliedervotum über die Ergebnisse dieser Verhandlungen wird für alle in der SPD politisch verbindlich sein.

Die SPD-Mitglieder werden in den kommenden Wochen kontinuierlich auf dem Laufenden darüber halten (z.B. auf den Sonderseiten zum Mitgliedervotum auf spd-mitgliedervotum.de oder per E-Mail), was gerade in den Koalitionsverhandlungen ansteht und selbstverständlich auch darüber, welche Neuigkeiten es bei den Vorbereitungen des Mitgliedervotums gibt.

Es geht darum, konkrete Verbesserungen für viele Millionen Menschen durchzusetzen. Zugleich hat die SPD die Chance, neue Standards für innerparteiliche Demokratie zu setzen.

Wie kann ich mit abstimmen? Wo kann ich mich über den Koalitionsvertrag informieren? Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Mitgliedervotum.

Wie kann ich mit abstimmen?
Das Mitgliedervotum wird als reine Briefwahl durchgeführt. Das heißt: Jedes einzelne Mitglied bekommt bis spätestens 6. Dezember seine persönlichen Abstimmungsunterlagen an die gleiche Adresse wie den vorwärts zugeschickt. Bei dem Abstimmungsverfahren haben wir uns an staatlichen Wahlen, wie zum Beispiel denen zum Bundestag, orientiert. Abstimmende, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen oder zu falten, können sich eine Unterstützung suchen (Hilfsperson).

Wo kann ich mich über den Koalitionsvertrag informieren?

Auf spd-mitgliedervotum.de gibt es aktuelle Informationen zu den Koalitionsverhandlungen. Dort wird auch der Koalitions- vertrag, sobald er vorliegt, veröffentlicht, über den im verbindlichen Mitgliedervotum abgestimmt wird. Außerdem wird der Koalitionsvertrag in einem vorwärts-Extra an alle Mitglieder verschickt und als Kurzfassung im SPD-Shop angeboten.

Wo kann ich über die Ergebnisse diskutieren?

Jeder Landesverband oder Bezirk führt mindestens eine Regionalkonferenz durch, zu der du eingeladen wirst und über den Koalitionsvertrag mitdiskutieren kannst. Die Termine findest du auch auf spd-mitgliedervotum.de. Auch die Unterbezirke und Ortsvereine sind gebeten worden, vom 6. bis 8. Dezember zu Diskussionsveranstaltungen vor Ort einzuladen.

Wer darf beim Mitgliedervotum abstimmen?
Beim Mitgliedervotum dürfen alle Mitglieder abstimmen, die bis zum 13. November vom Ortsverein aufgenommen und in der Mitgliederverwaltung (MAVIS II) als Mitglied registriert wurden.

Was passiert, wenn ich keine Abstimmungsunterlagen erhalten oder meine verloren habe?
Jedes Mitglied erhält nur einmal die Abstimmungsunterlagen an die gleiche Adresse wie den vorwärts bis zum 6. Dezember. Es können keine Ersatzunterlagen herausgegeben werden. Die Adresse, an die deine Unterlagen verschickt wurden bzw. werden, kannst du bei der Hotline unter 030 - 25991-500 abfragen. Verlorene Abstimmungsunterlagen werden nicht ersetzt. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass Stimmen mehrfach abgegeben werden.

Bis wann muss ich die Unterlagen für die Abstimmung losgeschickt haben?
Die Unterlagen müssen unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesendet werden. Die Abstimmungsbriefe müssen am 12. Dezember bis spätestens 24.00 Uhr im Postfach des Parteivorstands vorliegen. Dann endet die Abstimmung. Später eingegangene Abstimmungsbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Abstimmungsbriefe sollten in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Abstimmung abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang vor dem Abstimmungsende sicherzustellen. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass die Unterlagen rechtzeitig eingehen.

Ist das Ergebnis des Mitgliedervotums wirklich bindend?
Ja, wenn 20 Prozent der Mitglieder ihre Stimme abgeben, hat das Votum Gültigkeit und der Koalitionsvertrag ist entsprechend dem Ergebnis angenommen oder abgelehnt.

Wer zählt die ganzen Stimmen eigentlich aus?
Das macht die gesamte Partei. Die Auszählung erfolgt unter Aufsicht einer von den Landes- und Bezirksverbänden entsandten MPZK (Mandatsprüfungs- und Zählkommission) mit hunderten Ehrenamtlichen unter notarieller Aufsicht in Berlin. Freiwillige können sich bei Interesse an ihren Landesverband oder Bezirk wenden.

 

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