Neuregelung der Regelsätze in der Grundsicherung erforderlich

Veröffentlicht am 10.02.2010 in Soziales

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschriften im SGB II über die Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Sie werden dem Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Sozialstaatsgebot) durch den Staat nicht gerecht.

Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb folgendes entschieden:
  • Bis zum 31.12.2010 muss eine gesetzliche Neuregelung erfolgen, die spätestens ab 1.1.2011 gültig sein muss.
Diese Regelung muss folgendes enthalten:
  • Eine transparente, nachvollziehbare und sachgerechte Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs.
  • Dieser Bedarf kann auch in Form pauschaler Regelsätze erfolgen, die auf statistischen Auswertungen beruhen. Diese müssen aber realitätsnah und nachvollziehbar begründet werden.
  • Da diese pauschalen Regelsätze aber nur einen Durchschnittswert ergeben, muss es eine Härtefallregelung geben, wenn ein besonderer Bedarf vorhanden ist, der für die Sicherung des Existenzminimums erforderlich ist.
  • Da sich die Regelleistungen für Bedarfsgemeinschaften und Kinder aus dem nicht korrekt bemessenen Regelsatz für allein stehende Erwachsene ableiten, müssen auch diese neu hergeleitet werden.
  • Insbesondere fehlt eine plausibel bemessene Regelleistung für Kinder bis 14 Jahre völlig. Die Regelleistung für Kinder muss auf einer nachvollziehbaren
  • Ermittlung des tatsächlichen spezifischen Bedarfs für eine kindgerechte Persönlichkeitsentfaltung beruhen.
  • Die laufende Anpassung der Regelsätze gemäß der Anpassung der Renten ist nicht erlaubt, weil sie sich an der Lohnentwicklung und nicht an der Weiterentwicklung des tatsächlichen Bedarfs orientiert.
Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die Ermittlung der Regelsätze verfassungswidrig ist. Die Höhe der bisherigen Regelsätze ist für das Bundesverfassungsgericht nicht zwingend unzureichend und verfassungswidrig. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung der Regelsätze können unabweisbare Sonderbedarfe für die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab sofort geltend gemacht werden. Die Kosten dafür hat der Bund zu tragen. Eine Neuregelung der Regelsätze und ausreichende Mindestlöhne gehören zusammen Die SPD begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil Klarheit bei der Bemessung der Regelsätze für die Grundsicherung und die Sozialhilfe geschaffen hat. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil auf die Wahrung der Menschenwürde ab. Dies muss auch für das Einkommen aus Arbeit gelten. Wer Vollzeit erwerbstätig ist, muss ein Einkommen erzielen, mit dem er oder sie oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Deshalb sind ausreichende Mindestlöhne in allen Branchen unerlässlich. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist die Existenz sichernde Erwerbsarbeit der Eltern. Kinder sind arm, weil ihre Eltern keine oder schlecht bezahlte Arbeit haben. Vielfach sind fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten die Ursache dafür, dass keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann. Kinderarmut hat mehrere Dimensionen Die Teilhabe von Kindern kann nicht nur auf Geldleistungen reduziert werden. Die SPD setzt auf gute, bedarfsgerechte und kostenfreie Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter sowie den Ausbau von Ganztagsschulen. Dazu gehört auch ein kostenfreies Mittagessen. Wir setzen auf die Weiterentwicklung von gezielten Familienleistungen. Ebenso muss der Zugang zu Sport und Kultur ermöglicht werden, denn auch dies gehört zum sozio-kulturellen Existenzminimum. Dies hat für uns Vorrang vor unfinanzierbaren Steuersenkungen, die den Ländern und den Kommunen die finanziellen Möglichkeiten für den Ausbau der Infrastruktur entziehen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse. Deshalb fordert die SPD eigenständige Kinderregelsätze sowie kindspezifische Einmalleistungen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, im Interesse von rund 6,5 Mio. Leistungsempfänger/innen im SGB II (davon ca. 2 Mio. Minderjährigen) und ca. 1,13 Mio. Leistungsempfänger/innen im SGB XII (davon ca. 25.000 Minderjährigen), schnellstmöglich die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, um deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Das haben wir bisher erreicht:
  • Wir haben den Kinderzuschlag eingeführt und weiterentwickelt, damit Familien nicht deshalb bedürftig werden, weil sie Kinder haben.
  • Wir haben das Wohngeld erhöht und einen Heizkostenzuschuss eingeführt.
  • Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte bereits auf Grundlage einer Sonderauswertung zum kinderspezifischen Bedarf dafür gesorgt, dass zum 1. Juli 2009 eine neue Altersstufe für Kinder und Jugendliche
  • eingeführt wurde: 6-13jährige Kinder im Grundsicherungsbezug erhalten seitdem
  • 35 EUR mehr im Monat.
  • Ebenfalls wurde – gegen den ursprünglichen Widerstand von CDU/CSU - auf Vorschlag der SPD-geführten Länder für bedürftige Schülerinnen und Schüler das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr eingeführt, und zwar bis einschließlich der 13. Klasse.
  • Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag wurde gegen den Widerstand der Union durchgesetzt. Dies ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – insbesondere auch für Alleinerziehende.
  • In sozialdemokratisch regierten Ländern sind bereits wichtige Schritte unternommen worden, um ein kostenloses warmes Mittagessen in den Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Lernmittelfreiheit sowie den kostenfreien Zugang zu einem Studium: Der Zugang zu Bildung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern schützt auch vor Armut.
 

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